Sie haben sich für eine Bewerbung beim BKA entschieden, haben den schriftlichen Einstellungstest, den Sporttest sowie das mündliche
Auswahlverfahren (Assessment-Center) beim Bundeskriminalamt erfolgreich absolviert und beginnen entweder im April oder Oktober die Ausbildung? Oder Sie möchten sich erst noch beim BKA bewerben und suchen weitere Informationen zu Ausbildung und Studium beim BKA?
Dann finden Sie hier im Folgenden die Inhalte des
BKA Studiums gehobener Kriminaldienst übersichtlich zusammengefasst.
(Staatsrechtl. & politische Grundlagen des Verwaltungshandelns)
(Zivil- und verwaltungsrechtliche Grundlagen des Verwaltungshandelns)
(Ökonomische Grundlagen des Verwaltungshandelns)
(Sozialwissenschaftl. & dienstrechtl. Grundlagen des Verwaltungshandelns)
(Aufgaben, Organisation & Handeln der Polizei; Maßnahmen der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung - Teil 1)
(Grundlagen zu Kriminalität und Strafbarkeit; Massen- und Straßenkriminalität sowie spezielle Tätergruppen)
(Allgemeine und besondere Formen der Gewaltkriminalität; Maßnahmen der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung - Teil 2)
(Polizeiliche Aufgabenwahrnehmung in der Praxis - Landespolizei)
(Polizeiliche Aufgabenwahrnehmung in der Praxis - Landespolizei)
(Schwere Kriminalität, organisierte Kriminalität sowie Wirtschafts- und Finanzkriminalität)
(Politisch motivierte Kriminalität)
(Polizeiliche Aufgabenerfüllung in der Praxis – Bundeskriminalamt)
(Bachelor-Arbeit – Thesis)
Während Ihres Studiums beim Bundeskriminalamt absolvieren Sie fachpraktische Inhalte. Hier erlernen Sie die notwendigen Fähigkeiten, die Sie später im Berufsleben anwenden müssen. Folgende Inhalte erwarten Sie während der Ausbildung beim BKA in den modulbegleitenden und polizeispezifischen Trainingsabschnitten.
Jedes Modul wird mit einer Prüfung beendet. Erst wenn alle Prüfungen erfolgreich absolviert wurden, sind Sie Kriminalkommissarin bzw. Kriminalkommissar im gehobenen Dienst beim Bundeskriminalamt (BKA) auf Probe.
Während des Studiums beim BKA sind Sie Kriminalkommissaranwärter(in) und werden zur Beamtin bzw. zum Beamten auf Probe ernannt. Während der Ausbildung beim BKA erhalten Sie im 1. Jahr ein Gehalt von ca. 1.200 Euro. Der Nettobetrag richtet sich nach den Familienverhältnissen bzw. der Steuerklasse. Bitte beachten Sie auch, dass Sie sich von diesem Betrag noch privat krankenversichern müssen.
Ihr Gehalt steigt im 3. Ausbildungsjahr auf ca. 1.360 Euro an. Nach erfolgreicher Ausbildung beim Bundeskriminalamt erfolgt Ihre Besoldung nach dem Bundesbesoldungsgesetz und beginnt mit der Besoldungsgruppe A 9g (ca. 2.800 Euro brutto).
Sie erhalten mit erfolgreichem Abschluss Ihres BKA-Studiums gleichzeitig den akademischen Titel des „Bachelor of Arts“. Haben Sie die grundsätzliche dreijährige Probezeit beendet, wird Ihr Beamtenverhältnis auf Lebenszeit umgewandelt.
Einsatz als Pre-Kriminalkommissaranwärter(in) (Pre-KKA)
Sie haben mittlerweile auch die Möglichkeit, direkt vor dem Studium beim BKA zu starten. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie polizeidiensttauglich sind und erfolgreich das Auswahlverfahren beendet haben.
Sie erhalten nach Abschluss der Prüfung einen befristeten Arbeitsvertrag bis zum Studienbeginn beim BKA. Dabei werden Sie in die Endgeltgruppe 4 (EG 4 - ca. 2.200 Euro brutto) eingestellt.
Der Vertrag endet mit Beginn des BKA Studiums.